Unterschätzte Werte? Über die Bedeutung von IP-Management für PropTechs

Geschrieben von
Lukas
Ramrath
Veröffentlicht am
Sep 3, 2022

PropTechs digitalisieren immobilienwirtschaftliche Anwendungen und sind somit Akteure der vierten industriellen Revolution (4IR). Gerade in diesem Bereich zeichnet sich als Patentierungstrend ein starker Zuwachs von insbesondere anwendungsorientierten Patentanmeldungen ab, getrieben auch durch etablierte Unternehmen. PropTechs sollten daher ihren Blick unbedingt auf ein geeignetes IP-Management für die eigene Innovationstätigkeit richten und hierfür vor allem die Notwendigkeit einer Analyse relevanter Fremdschutzrechte als auch der Schaffung eigener Schutzrechte beurteilen sowie, wenn erforderlich, entsprechende Prozesse implementieren.

Die vierte industrielle Revolution (4IR), oft auch als Industry 4.0 bezeichnet, ist in vollem Gange. Ihre Innovationen bringen nicht selten disruptive Veränderungen in allen Branchen der Industrie. In der Immobilienwirtschaft sind ihre Revolutionäre die PropTechs, für die Begriffe wie Machine Learning, Blockchain, Internet of Things (IoT) oder Additive Manufacturing keine Fremdworte sind. Ganz im Gegenteil: unter Nutzung innovativer Informations- und Kommunikationstechnologien digitalisieren sie immobilienwirtschaftliche Geschäftsprozesse und Dienstleistungen oder denken diese vollkommen neu. Ihre Innovationen erschaffen u.a. benutzerfreundlichere Mieterportale, ein effektiveres Bau- und Gebäudemanagement, eine präzisere Immobilienbewertung oder eine vereinfachte Abwicklung von Miet- oder Kaufvorgängen. Ansätze anderer PropTechs betreffen neue und insbesondere energieeffizientere technische Anwendungen und Systeme, insbesondere im Bereich der Smart Buildings, Homes und Cities.

So divers ihre Produkte und Services auch sein mögen, in dieser jungen Branche sind es genau diese Innovationen, die das Herzstück der Geschäftsmodelle ihrer Akteure bilden.

Um diese Innovationen und den daraus resultierenden Erfolg zu schützen, sind besonders Patente als technische Schutzrechte ein geeignetes Instrument. Gerade im Bereich der Digitalisierung ist die Relevanz von Schutzrechten in bemerkenswerter Weise quantifizierbar. Eine Studie des Europäischen Patentamts (EPA) [EPO, Patents and the Fourth Industrial Revolution, 2017] zeigt deutlich, dass die Zahl der Patentanmeldungen im Bereich der 4IR in der letzten Dekade rasant angestiegen ist. Produkte und Anwendungen im Bereich der digitalen Kommunikation und der Computertechnologie sind - was die Anzahl von Patentanmeldungen betrifft – die derzeit am stärksten wachsenden Bereiche [EPO, Digitalisation triggers patent growth, Patent Index 2019].

Fig. 2: Zuwachs bei europäischen Anmeldungen im Bereich Computertechnologie im Zeitraum 2015 - 2019


Diese Entwicklung schließt auch den Schutz von softwaregestützten oder -implementierten Erfindungen ein. Solche Lösungen sind – entgegen einer weit verbreiteten Annahme - in den meisten Teilen der Welt durchaus patentierbar. Für einen Patentschutz in Europa z.B. muss eine Software einen technischen Charakter und Effekt aufweisen, die sie von einem Computerprogramm als solches unterscheidet. Dieser Charakter und der Effekt sind regelmäßig im Einzelfall zu analysieren. So kann ein besonderer Effekt z.B. darin begründet sein, dass das Programm in einen industriellen Prozess, z.B. in einen Mess- und Regelprozess, involviert ist. Oder dass mit Hilfe des Programms eine besonders schnelle, speicher- oder energieeffiziente Ausführung eines Prozesses ermöglicht wird.

Ein weiterer, gut zu beobachtender Patentierungstrend ist eine zunehmende Konzentration auf anwendungsbezogene Patentanmeldung [EPO, Patents and the Fourth Industrial Revolution, 2017]. Als anwendungsbezogen werden vor allem solche Anmeldungen bezeichnet, die eine (bekannte) Basistechnologie wie das IoT „nur“ nutzen, um spezifische Problemstellungen, z.B. im Bereich der Smart Buildings, Homes und Cities, zu lösen. Der Zuwachs solcher Anmeldungen ist im Bereich der 4IR mittlerweile höher als der Zuwachs von Anmeldungen, die den Schutz der zugrundliegenden Basistechnologien zum Ziel haben.

Viele und insbesondere auch etablierte Unternehmen entwickeln daher bereits Ansätze und Strategien, ihre digitalen Entwicklungen und Anwendungen zu schützen. Im Bereich 4IR gehören Samsung, LG, Sony, Huawei, Microsoft und Apple zu den stärksten Anmeldern, wobei Samsung aktuell die Spitzenposition bei den Anmeldungen im Bereich „Home“ belegt [EPO, Patents and the Fourth Industrial Revolution, 2017].

Fig. 3: Auswahl an Top-Anmeldern und deren Anteil an globalen Anmeldungen im Bereich 4IR in den Jahren 2010 - 2018


Die Notwendigkeit und Dimensionen von IP-Management für PropTechs

Ausgehend von diesen Entwicklungen ergeben sich zwangsläufig auch Konsequenzen für das IP-Management von aufstrebenden 4IR-Akteuren.

Eine oft nicht beachtete Konsequenz ist, dass durch die hohe Anzahl von Anmeldungen die schutzrechtsfreien Bereiche für digitale Lösungen rarer werden. Neue Akteure sollten sich daher über etwaige Schutzrechte Dritter (Fremdschutzrechte) - insbesondere ihrer potentiellen Konkurrenten - informieren. Dies ist auch dann relevant, wenn die eigene Entwicklung „nur“ die Nutzung bekannter Technologien für eine neue Anwendung betrifft. Es kann schwerwiegende oder gar existenzielle Folgen haben, wenn der Vertrieb/das Anbieten der eigenen Lösung aufgrund eines Fremdschutzrechts plötzlich unterlassen werden muss oder ein aufwändiges Re-Design nötig wird. Dies gilt gerade auch in Anbetracht des oft priorisierten Ziels, die beste Lösung am schnellsten in den Markt zu bringen. Denn ein solcher Markteintritt macht den neuen Akteur für etablierte Teilnehmer sichtbar und ist für den Besitzer eines Fremdschutzrechts zumeist unerwünscht – unter Umständen mit den zuvor genannten Folgen.

Als weitere Konsequenz sollte unbedingt überdacht werden, ob und in welcher Form der Aufbau eines eigenen IP-Portfolios mit Eigenschutzrechten möglich, sinnvoll oder gar notwendig ist, um seine Rolle als Akteur der 4IR zu stärken.

Erfahrungsgemäß bleiben diese Konsequenzen bei PropTechs und deren Kapitalgebern bislang allerdings eher unbeachtet. Junge Unternehmen - so auch PropTechs - konzentrieren sich oft und verständlicherweise auf die Entwicklung der besten Lösung und wie diese möglichst schnell und umfassend auf den Markt gebracht werden kann. Ein IP-Management zur Absicherung des Erfolgs durch Analyse von Fremdschutzrechten und/oder durch das zielgerichtete Erschaffen eigener Schutzrechte spielt - wenn überhaupt - nur eine untergeordnete Rolle. Dabei liegen die Vorteile eines solchen Managements auf der Hand:

Die Fremdschutzrechtsanalyse - oft auch als Freedom To Operate (FTO) Analyse bezeichnet - minimiert das Risiko einer Verletzung und deren Folgen, die auch den größten Marktvorsprung zunichtemachen können. Sie kann, wie zuvor erläutert, auch dann notwendig sein, wenn das eigene Produkt eine softwaregestützte Anwendung ist, die nach gängiger und häufig unzutreffender Auffassung nicht patentierbar ist. Oder wenn die eigene Innovation anscheinend nur bereits bekannte Technologien nutzt.

Das Schaffen eigener IP wiederum bildet ein wichtiges Instrument, um von eigenen Entwicklungen mittel- und insbesondere auch langfristig zu profitieren. So stellt der Schutz der eigenen Innovation durchaus einen Wettbewerbsvorteil dar. Denn mit der aus einem Schutzrecht resultierenden Monopolstellung kann Dritten das Nutzen der eigenen Lösung verboten werden. Und selbst wenn ein gerichtlicher Prozess zum aktiven Verbieten die eigenen Ressourcen übersteigen würde, so stellt bereits die Existenz des Schutzrechts ein Hindernis für Dritte dar. Bereits das bloße Risiko einer Patentverletzung kann nämlich einen Konkurrenten zu unerwünschten Umwegen nötigen, die wiederum die Dauer der eigenen Alleinstellung verlängern können. Darüber hinaus schaffen Schutzrechte, wie die Übersetzung des Begriffs IP als geistiges Eigentum bereits verdeutlicht, einen echten Unternehmenswert. Nicht umsonst spielt ihre Bewertung bei M&A-Vorgängen und in der Unternehmensbewertung eine wichtige Rolle.

Nach außen repräsentieren Schutzrechte die Innovationsfähigkeit und Marktposition des Unternehmens für Kunden, Investoren, aber auch für potentielle Arbeitnehmer. Für die eigene wirtschaftliche Entwicklung bieten sie eine gute Verhandlungsposition z.B. für gewünschte Kooperationen oder bei einem Rechtsstreit mit Dritten. Und unter Umständen erlaubt ihre Lizenzierung sogar unmittelbare Einnahmen.

Neben diesen Vorteilen muss jedoch auch erwähnt werden, dass nicht jede Innovation per se schutzfähig ist, da die Gewährung von Schutzrechten an gewisse rechtliche Voraussetzungen geknüpft ist. Für Patente sind diese u.a. die Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit einer Innovation. Für softwaregestützte Anwendungen spielen darüber hinaus der zuvor erläuterte technische Charakter und Effekt eine entscheidende Rolle. Doch gerade die Entwicklungen im Bereich der Patentierung von computerimplementierten Erfindungen als auch der deutliche Trend hin zum Schutz von innovativen Anwendungen sollte motivieren, die eigene Innovationen im Hinblick auf die Schutzrechtstauglichkeit zu prüfen.

Und ja, aktives IP-Management resultiert in Kosten, deren Notwendigkeit insbesondere für junge Unternehmen nicht immer gerechtfertigt erscheint. Doch neben dem Risiko viel höherer Kosten bei einer Nichtbeachtung von Fremdschutzrechten existiert für die Schaffung eigener Schutzrechte auch eine Vielzahl von Förderprogrammen, die das Generieren von IP, gerade im Bereich der Digitalisierung, finanziell unterstützen.

PropTechs wollen erwachsen werden, so eine Aussage auf der REAL Proptech Pitches 2022. Dazu gehört auch, das Thema IP-Management in den Blick zu nehmen. Und zumindest zu beurteilen, ob und in welcher Form die Analyse von Fremdschutzrechten und die Generierung eigener IP möglich, sinnvoll oder sogar notwendig ist.

Über den Autor

Lukas Ramrath ist Patentanwalt und Partner der Kanzlei Bressel und Partner mit Sitz in Berlin. Er studierte Elektrotechnik mit den Schwerpunkten Mechatronik und Informations- und Kommunikationstechnik an der Technischen Universität Darmstadt und in den USA. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Bereich der Patentierung von Innovationen im Bereich der Digitalisierung und von computerimplementierten Erfindungen, umfassend auch die Bereiche des maschinellen Lernens, der künstlichen Intelligenz und Data Mining.

Darüber hinaus betreut er auch Patentverletzungsverfahren, Vindikationsverfahren (Patentklau) und Due Diligence-Prüfungen. Er unterstützt insbesondere auch junge Unternehmen in allen Frage- und Aufgabenstellungen des gewerblichen Rechtsschutzes und berät zum IP-Management, insbesondere bei der Analyse von Fremdschutzrechten, beim Aufbau und der Pflege eines Schutzrechtportfolios und zu IP-bezogenen Unternehmensprozessen. Ein besonderer Interessensschwerpunkt liegt hierbei auf dem Tätigkeitsbereich von PropTechs.

 

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